Satzung und Beitragsordnung Tresenwalder Hockeyclub e.V.
Spendenquittungen zum Fahrtkostenverzicht
Für alle Eltern, die zu Auswärtsturnieren mit eigenem Fahrzeug angereist sind und auf die Fahrtkostenerstattung vom Verein verzichten: Jeweils bis zum 31.Januar des darauffolgenden Jahres können die gefahrenen Kilometer beim Verein eingereicht werden. Der Verein stellt dann für diese Spende eine steuerlich verwendbare Bescheinigung aus.
Diese Regelung gilt ausdrücklich nur für Fahrten, die zusammen mit der Mannschaft vom Sportpark Tresenwald aus angetreten wurden. Dabei ist zwingend ein vom Trainer/Übungsleiter unterschriebener Fahrauftrag erforderlich.
Hier befinden sich die erforderlichen Musterformulare zum Download.
Spielordnungen und Regelwerke